Aktuelles

Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2024/2025

Für das Schuljahr 2024/2025 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen. Abgabefrist ist der 15. März 2024.

Die Teilnahme an der Lernmittel ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in Downloadder Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.

Das Merkblatt mit dem Antragsformular können Sie hier herunterladen:
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20242025.html

 

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