Aktuelles

Elternschreiben: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Anhang finden Sie ein Schreiben der Bildungsministerin Frau Hubig bezüglich der ab nächster Woche anstehenden Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Wie in den beiden vergangenen Wochen werden die Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche getestet. Aus dem Schreiben der Ministerin geht hervor, dass Sie alternativ den Test in einem offiziellen Testzentrum oder beim Arzt durchführen lassen können. In Absprache mit allen Beteiligten der Schulgemeinschaft, wird es an unserer Schule nicht die Möglichkeit geben, selbst zu bestätigen, dass zuhause ein Selbsttest durchgeführt wurde. Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn die Testung durchgeführt wurde. Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Teilnahme am Test ablehnt oder keinen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen kann, muss diese/ dieser von den Eltern umgehend abgeholt werden (siehe Schreiben).

Mit freundlichen Grüßen 

A. Hahm

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